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Angehöriger einer psychisch Erkrankten sucht Hilfe

Wozu die Unterscheidung?

Weil es diese nunmal gibt. Behandlungsvereinbarungen regeln auch vielmehr, was NICHT gemacht werden soll oder auf welche Station man nicht will etc.

Ich frag mich immer wozu ich mir hier die Mühe mache was zu erklären. Nimmt ja eh keiner an. *snief* (Ausgenommen sind ein paar Menschen)
*****ter Mann
5.313 Beiträge
Mir ist es so passiert das ein Vordruck wo nur angekreutzt werden mußte trotz Unterschriften vom Gericht rückwirkend für nichtig erklärt wurde.
Ein Arzt sollte die vollkommene geistige Verfassung zum Zeitpunkt der Unterschrift bescheinigen.

Sonst kann es aber muß nicht zu Problemen kommen.
******wen Frau
15.419 Beiträge
Gruppen-Mod 
**********e8476:
Behandlungsvereinbarungen regeln auch vielmehr, was NICHT gemacht werden soll oder auf welche Station man nicht will etc.

Sorry, aber das ist so nicht richtig. Ein Behandlungsvertrag, ob total oder geteilt ist hier egal, regelt die Mitwirkungspflichten beider Teilnehmer (Patient und Krankenhaus/Belegarzt/Pflegeheim/etc). In der Psychiatrie wird das Ganze erweitert um Verhaltensregeln und Konsequenzen bei Verletzung dieser. Im Grunde ist ein Behandlungsvertrag nichts anderes als ein Dienstleistungsvertrag, den du mit der behandelnden Einrichtung schließt.
Wenn du, um dein Beispiel aufzugreifen, auf eine bestimmte Station nicht willst, lässt du dich gegen ärztlichen Rat auf Revers entlassen. Mit dem Behandlungsvertrag hat das nichts zu tun, außer dass dieser damit aufgelöst wird.
Lehnst du eine ärztliche Behandlung ab, hältst du das entweder generell in einer Patientenverfügung fest, oder du verweigerst deine Unterschrift unter den Behandlungsvertrag oder die ärztliche Aufklärung.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind mir grad zufällig im Gedächtnis, da ich diese Woche meine schriftlichen Vorprüfungen hatte. Unter anderem in Recht. *zwinker*
**********e8476:
Weil es diese nunmal gibt.

Das ist keine Begründung sondern eine feststehende Aussage und schon fast ein Zirkelschluss.

Die Psychiatrie ist eine medizinische Fachdisziplin mit spezifischem Aufgabengebiet (Störungen des Wahrnehmens, des Affektes und des Denkens), genauso ist die - wahllos herausgegriffen - Kardiologie eine medizinische Fachdisziplin mit spezifischem Aufgabengebiet (Störungen und Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems).
Gerade die Tatsache, dass die Psychiatrie zu einem Sonderfall und Spezifikum gemacht wird, schafft doch all die Vorurteile und negativ behafteten Stereotypen. Aber damit wird nun aus einer terminologischen eine philosophische bzw soziologische Diskussion.

Behandlungsvereinbarung und Patientenverfügung haben beide Ihre Berechtigung und ihren Sinn, ebenso wie ihre Unterschiede. Hierzu wiederhole ich mich jetzt nicht.
Und hiermit zurück zum Thema..

Galgenvögel.. Ich biete euch nochmal an euch zu melden, wenn ihr zb zum Thema ambulante Betreuung noch was hören möchtet.

LG
*******965 Frau
2.913 Beiträge
Eine Patientenverfügung hat keine Reichweiteneinschränkung und gilt daher auch für den psychiatrischen Bereich.

Der Unterschied liegt darin, dass bei einer Patientenverfügung mehr nach dem Willen des Patienten gehandelt werden muss, bei einer Betreuungsverfügung hat der Betreuer mehr Spielraum und kann gegen den Patientenwillen entscheiden.
Alles in einem gewissen Rahmen...

Und natürlich sind alle Verfügungen überhaupt nur gültig, wenn der Patient zum Zeitpunkt der Unterschrift (daher Unterschrift mit Datum) überhaupt voll geschäftsfähig war.

Beide sind widerrufbar und haben nicht automatisch Rechtswrksamkeit.

Das ist zumindest das, was ich jetzt nach viel Lesen auf div. Internetseiten an Halbwissen habe. *g*
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