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Behandlungsvereinbarungen regeln auch vielmehr, was NICHT gemacht werden soll oder auf welche Station man nicht will etc.
Sorry, aber das ist so nicht richtig. Ein Behandlungsvertrag, ob total oder geteilt ist hier egal, regelt die Mitwirkungspflichten beider Teilnehmer (Patient und Krankenhaus/Belegarzt/Pflegeheim/etc). In der Psychiatrie wird das Ganze erweitert um Verhaltensregeln und Konsequenzen bei Verletzung dieser. Im Grunde ist ein Behandlungsvertrag nichts anderes als ein Dienstleistungsvertrag, den du mit der behandelnden Einrichtung schließt.
Wenn du, um dein Beispiel aufzugreifen, auf eine bestimmte Station nicht willst, lässt du dich gegen ärztlichen Rat auf Revers entlassen. Mit dem Behandlungsvertrag hat das nichts zu tun, außer dass dieser damit aufgelöst wird.
Lehnst du eine ärztliche Behandlung ab, hältst du das entweder generell in einer Patientenverfügung fest, oder du verweigerst deine Unterschrift unter den Behandlungsvertrag oder die ärztliche Aufklärung.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind mir grad zufällig im Gedächtnis, da ich diese Woche meine schriftlichen Vorprüfungen hatte. Unter anderem in Recht.