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Gesetzesentwurf: Psychisch Kranke wie Straftäter behandeln

*****ess Frau
18.698 Beiträge
Gruppen-Mod 
*********h_by:
Ich leide seit über 30 Jahren an rezidivierenden Depressionen, war mehrmals in Kliniken,
muss Medikamente nehmen und mache ambulante Therapie.
Ich bin krank aber kein Straftäter, so wie viele andere auch.
Ich möchte nicht in einer Datenbank unter Beobachtung stehen.

Ich wiederhole noch einmal, dass ich es so verstanden habe, dass nicht prinzipiell JEDER, der mal irgendwann in einer psychotherapeutischen Behandlung/Betreuung/Klinik war bzw. Psychpharmaka erhält, automatisch registriert und gespeichert wird, sondern nur die, die durch eine Straftat oder versuchte Straftat auffällig geworden sind.

Du hättest also m.M.n. gar nichts zu befürchten, wenn ich es richtig interpretiere. Ich auch nicht. Denn ich bin noch nie auf irgendjemanden losgegangen oder habe das Eigentum anderer vorsätzlich beschädigt.
******wen Frau
15.488 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
*********sHope Frau
1.429 Beiträge
Ich habe mir jetzt alles hier durchgelesen und muss sagen, bis ein Entwurf ein Gesetzt ist, dauert es seine Zeit, denn es sind eine Menge Fachleute zu hören und es gibt eine Menge öffentliche Aufmerksamkeit. Und ich glaube bei einem Gesetz mit dieser Tragweite wird man sich nicht auf sogenannte "Kann und "Muss"Vorschriften festlegen, denn diese liegen dann im Ermessen des Sachbearbeiters oder Polizisten und da kann es immer mal auf Grund der eigenen Erfahrungen zu Fehlern kommen.
Wenn ich zu diesem Thema meinen Schwager fragen würde, würde er dies wahrscheinlich begrüßen, einfach weil er immer mal wieder psychisch-kranke Menschen abholen und einweisen muss, dies gehört zu seinen Aufgaben beim Ordnungsamt und er viele Sachen sieht.
Ein Kollegen, der auch krank ist, wurde schon mal in einer Krisensituation bei ihm von der Polizei vorbeigebracht, die haben vorher angerufen und gefragt ob es für eine Nacht ok ist, denn wo anders konnte er nicht hin und am nächsten Morgen hat die Polizei ihn wieder abgeholt und nach einem Check beim AvD wieder nach Haue gebracht. Also ist die Polizei und das Ordnungsamt schon sehr eingebunden und könnte so einfach schneller entscheiden, was sie tun können.
Denn nicht jeder Kranke ist gleich und nicht jeder muss bei einer depressiven Episode in die Klinik oder kann dies so einfach (Kinder, Haustiere u.a. Sachen).
Ein Bekannter von mir wurde mal von der Polizei und der Feuerwehr zu Hause abgeholt, er hatte sich nichts ahnend einen schönen Abend gemacht, Kopfhörer auf und das Klingeln nicht mitbekommen, er hat beinah einen Herzinfarkt bekommen, als ihm ein Polizist auf die Schulter getippt hat. Eine Bekannte hatte bei der Polizei angerufen und behauptet, er will sich umbringen, was nicht stimmte.
Bei ihm bestand keine Gefahr und er musste trotzdem mit in die Klinik und dort auf den Arzt warten, den er zum Glück kannte, von früheren Klinikaufenthalten, erst nach 5 Stunden durfte er wieder nach Hause, nachts nach Hause laufen, da kein Bus fuhr.
Vielleicht lässt sich auf diese Weise so ein Vorgehen auf wirkliche Gefahren beschränken und nicht jeder muss mit in die Klinik, denn dann kann vor Ort gleich geschaut und entschieden werden, weil einfach bessere Informationen vorliegen.
Profilbild
****fan
2.297 Beiträge
Nur mal als Hinweis...
es gibt auf Change.org eine Online-Petition gegen diesen Gesetzentwurf, die mit wenigen Klicks unterschrieben werden kann, und ich kenne einige Personen, auch langjährig psychisch kranke, die dieses Gesetz ablehnen, weil sie keine Speicherung ihrer Daten, in welcher Form auch immer, möchten...
********2206 Frau
7.466 Beiträge
Ich hab mal so rein informativ bei dem Onkel Googel folgene Frage gestellt

"Wie lange werden ärztliche Daten gespeichert?"

und bin auf folgene Seite gekommen

https://www.bfdi.bund.de/DE/ … fbewahrungsfristenBeiKK.html

*gruebel* das würde ja heißen, das die das ohne hin schon, bestehende Datenschutzgesetz noch mal splitten müssten um für den Bereich "Psysche" einen extra Passus einzubauen... *aua*

Ich versteh nicht warum, die da oben, so´n Gewesen machen wegen Dingen, die doch von vorne rein schon abgespeichert werden.

ist mir zu hoch.... *sternchen*
******ung Mann
6.411 Beiträge
*******3053:
Ich versteh nicht warum, die da oben, so´n Gewesen machen wegen Dingen, die doch von vorne rein schon abgespeichert werden.
1. Warum wird so ein Gewese darum gemacht das Daten gespeichert werden...die OHNEHIN schon gespeichert werden?
2. Bringt es nicht viel wenn diese Daten in den Krankenkassen gespeichert werden, weil die NICHT zentral verwaltet werden...

Aber aus dem oben genannten Grund:
"Die Daten werden OHNEHIN schon ALLE gespeichert (für übrigens erheblich länger als 5 Jahre im Regelfall - oder denkt hier irgendjemand, dass die Diagnose von vor 20 Jahren nicht mehr in der KK gespeichert ist?)"
ist es mir tatsächlich noch zusätzlich wurst ob meine Daten an einer weiteren Stelle gespeichert werden...

Denn...was immer wieder gerne vergessen wird:
Es werden NUR anonymisierte oder pseudoanonymisierte Daten weitergegeben...
Wenn also Hans-Josef Dosenmeier-Löffel im Januar 2019 durchdreht und unter dieses Gesetz fällt, ein halbes Jahr später entlassen wird und 3 Jahre später jemand Daten für einen der vorgesehenen Zwecke entnimmt...dann wird da NIRGENDS stehen:
"Hans-Josef Dosenmeier-Löffel hatte die Diagnose..."
Das passiert schlicht und ergreifend nicht...
Weil das:
1. im geltenden Datenschutzgesetz so verankert ist
2. das Gesetz AN SICH das schon verbietet
3. das Gesetz SELBST nochmal auf das Datenschutzgesetz hinweißt
******wen Frau
15.488 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Ich habe nachgedacht.
Ich würde meinerseits eine Petition für eine Gesetzesregelung unterzeichnen, die strafrechtlich auffällige Menschen datentechnisch erfasst, ob psychisch erkrankt oder nicht. Ich habe mich nun ein bisschen mit dem Gesetzesentwurf beschäftigt und finde es wichtig und richtig, dass Personen, die sich und/oder andere gefährden und deswegen, und NUR deswegen, zwangseingewiesen werden, erfasst werden.
Ich wüsste nicht, welchen Bruchteil der hier Diskutierenden das persönlich betrifft. Wäre aber spannend zu erfahren. Leider gehen diejenigen, die contra den Entwurf sind, nicht auf themenrelevante Fragen wie von Forderung ein, was konkret sie am Entwurf stört? Das finde ich schade. Einfach nur "dagegen sein", ohne begründen zu können/wollen warum, entbehrt für mich jeder Diskussionsgrundlage und hat den Anschein von unreflektierter Trotzreaktion (was ich niemandem persönlich unterstellen möchte! Aber auf mich wirkt es so.)

******ung:
Denn nur zu sagen:
"Das ist Mist."
kann es doch nicht gewesen sein oder?

*******_92 Frau
217 Beiträge
Hab die Petition auf change.org auch unterschrieben.
*******7_bw Mann
562 Beiträge
Die spannende Frage ist doch, was mit diesen Daten geschehen soll. Man kann ganze Bücher und Regale mit Daten füllen. Wer Daten sammeln will, möchte sie auch verwerten. Was soll also mit den Daten bezweckt werden? Wenn ich beispielsweise mit einer akuten Alkoholvergiftung und einem dadurch bedingten Filmriss irgendeinen Blödsinn anstelle, werde ich in die Suchtklinik eingewiesen und erfasst. Soweit so gut.

Dann passiert das gleiche ein paar Monate später wieder. Offensichtlich stelle ich mit meinem Alkoholproblem eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung dar. Also wird mir auferlegt dass ich einen Entzug und eine Entwöhnungsbehandlung machen muss. Nachdem das abgeschlossen ist, darf ich wieder raus. Nun werde ich aber rückfällig und es passiert wieder. Also wird der Male so lange erst mal in geschlossenen Einrichtungen verwahrt, bis ein oder zwei psychiatrische Gutachter zu dem Ergebnis kommen, dass ich das Alkoholproblem im Griff habe.

Letztlich läuft das Gesetz darauf hinaus, dass man psychisch-kranke Menschen mit Fremdgefährdung zukünftig schneller und länger in psychiatrischen Anstalten verwahren möchte. Der Fall Gustl Mollath lässt grüßen. Für die Betroffenen kann das in der Praxis bedeuten, dass sich der Spruch "In den Fängen der Psychiatrie" bewahrheitet. Leicht kommt man rein, aber ohne weiteres nicht mehr raus. Eine Stigmatisierung der kranken Menschen und der Psychiatrie als Institution.
******ung Mann
6.411 Beiträge
Heutige Aufgabe:
Finde jemanden, der das BayPsychKHG (Entwurf) nicht gelesen hat obwohl es einsehbar ist und dennoch Spekulationen und Verurteilungen äußert -----> male1987 erfüllt alle diese Kriterien - Aufgabe Check...

*****987:
Die spannende Frage ist doch, was mit diesen Daten geschehen soll.
Das ist eben KEINE spannende Frage - weil das ganz genau im Text steht:

(2) 1Die Fachaufsichtsbehörde kann die übermittelten Daten zu folgenden Zwecken verarbeiten:

1. Erstellung eines Registers im Sinne des Art. 17 Abs. 3 des Internationalen Übereinkommens
vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
(BGBl. 2009 II S. 932; 2011 S. 848),
2. Ausübung der Fachaufsicht über die öffentlich-rechtliche Unterbringung (Art. 10),
3. Auskünfte und Berichte an den Landtag,
4. Auskünfte und Berichte an das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration,
5. Durchführung von Unterbringungs- und Betreuungsverfahren,
6. Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten,
7. Maßnahmen der Strafvollstreckung oder strafvollstreckungsrechtliche Entscheidungen,
8. Maßnahmen der Gerichtshilfe, Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe oder Führungsaufsicht,
9. Entscheidungen in Gnadensachen,
10. Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder für bedeutende
Sachwerte,
11. Suche nach Vermissten oder Identitätsfeststellung von unbekannten Toten,
12. statistische Zwecke und
13. wissenschaftliche Zwecke.
2Eine Übermittlung an andere Behörden, Stellen oder Dritte ist nur zulässig, soweit das den in
Satz 1 genannten Zwecken dient. 3Soweit dies zur Erfüllung des jeweiligen Zwecks ausreicht,
ist eine Übermittlung auf anonymisierte oder pseudonymisierte Daten zu beschränken. 4Die
Fachaufsichtsbehörde hat mindestens nach fünf Jahren zu überprüfen, ob die Speicherung der
Daten noch erforderlich ist.

Insofern wird der male NICHT, weil er 3x betrunken war den Rest seines Lebens deshalb in der Psychiatrie verbringen...

Zieht euch doch nicht immer an dem hoch was ihr denkt das passieren könnte - lest euch mal durch was im Entwurf steht...das sollte doch alle Fragen beantworten...
Wenn ihr euch nicht sicher seid - dann fragt einige Psychiater, Rechtsanwälte und/oder Datenschützer anstatt hier Quatsch zu erzählen den man sich hier zusammenreimt, weil man nicht gelesen hat was niedergeschrieben steht...
*******7_bw Mann
562 Beiträge
Danke für das Zitieren des Gesetzestextes. Allerdings entkräftet der Gesetzestext keineswegs die Befürchtungen. Wenn die Daten der Durchführung von Unterbringungs- und Betreuungsverfahren dienen sollen, muss die Gegenfrage doch erlaubt sein, wozu man dazu die Info braucht, ob ich in den letzten 5 Jahren zwangseingewiesen wurde. Diese Frage beantwortet der Gesetzestext halt nicht. Oder welche Rolle spielt diese Info bei der Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten? Oder bei der Gefahrenabwehr? Ich komme gerne nochmals auf das Beispiel Alkohol zu sprechen.

Jetzt nehmen wir mal an, dass jemand im Suff durch die Enthemmung mehrere Passanten anpöbelt, beleidigt und etwas randaliert. Nun ist die Person alkoholabhängig und kommt in die Klinik. Nach einer Zeit macht er das selbe nochmals. Nun weiss man anhand der Datenbank natürlich, dass es schon das zweite mal ist. Also wird man natürlich versuchen eine längere zwangsweise Unterbringung zu erreichen. Und wenn es dann zum Dritten mal vorkommt, wird es sich weiter verlängern. Der Gesetzesentwurf schreibt keineswegs vor, dass eine restriktive Auslegung geboten ist. Man kann ihn durchaus auch extensiv auslegen. Das Sozialministerium gibt ja auch selbst zu, dass die Bevölkerung vor psychisch-kranken Straftäter geschützt werden soll. Diesen Schutz erreicht man entweder durch Überwachung im Alltag oder durch die präventive Unterbringung in der Psychiatrie.

Man braucht nur ein bisschen Hirn um darauf zu kommen, dass mit der Zahl der Zwangsweisungen die Unterbringungsdauer steigt. In welchem Ausmass steht nicht im Gesetz. Die Verwendungen sind zu wenig konkret im Gesetz aufgeführt um Besorgnisse zu entkräften. Man will die Info haben und wird sie dann auch entsprechend gegen den Betroffenen einsetzen.
******wen Frau
15.488 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
*****987:
Man braucht nur ein bisschen Hirn um darauf zu kommen, dass mit der Zahl der Zwangsweisungen die Unterbringungsdauer steigt.

Es gehört zwar nicht direkt zum Thema, aber wenn dem so wäre, dann ist es gut so. Sind doch die immer erneuten Rückfälle Indiz, dass die bisherige Therapie(-dauer) nicht ausreichend war.
*******7_bw Mann
562 Beiträge
Gegen den Willen der Betroffenen ist eine Behandlung von Suchterkrankung ziemlich aussichtslos. Zwangstherapien funktionieren nicht wirklich. Auch wenn das noch lange nicht alle Politiker eingesehen haben. Abgesehen von der fehlenden Erfolgsaussicht ist es auch so, dass staatliche Zwangsmassnahmen in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen. Da bin ich einfach zu sehr ein Befürworter von Selbstbestimmung. Der Staat hat sich da weitgehend rauszuhalten und nur so wenig wie unbedingt nötig einzugreifen.
****il Mann
349 Beiträge
Psychatrien haben für mich bis auf die Ausnahme Rottmannshöhe mit 13 noch nie funktioniert. Ich war dann als Erwachsener oft in anderen und jedesmal freiwillig. Beim letzten mal wurde aber trotdzem ein Gerichtsbeschluss draus weil ich mich geweigert habe in der Visite zu erklären warum ich schon wieder drin war. Die haben dann gesagt der spricht nicht und wirkt abgelenkt, der hat eine Schizophrenie. Dabei hab ich nur Schutz gesucht und hatte Angst. Jedesmal bekam ich ordentllich die falschen Medikamente und falsche Diagnosen. Besonders als es gegen meinen Willen war. Fazit: Meine Erfahrung ist, Psychiatrie funktioniert nicht und Zwangspsychiatrie erst recht nicht. Da nutzen auch Datenbanken nix wenn was falsches drin steht. Gerade Leute wie ich würden davon erst recht nicht profitieren. Für mich müsste man alle bestehenden Daten löschen und ganz neu Anfangen. Aber ganzheitlich. Trauma, Spiritualität, sowas gibts in den Psychiatrien wo man rein gebracht wird wenn man eine Krise hat aber nicht.
******wen Frau
15.488 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
*****987:
Gegen den Willen der Betroffenen ist eine Behandlung von Suchterkrankung ziemlich aussichtslos. Zwangstherapien funktionieren nicht wirklich.

Das stimmt. Allerdings muss man bedenken, dass bei wiederholter strafrechtlicher Auffälligkeit, im Sinne von Gefährdung der Rechtsgüter anderer, eine Zwangstherapie der letzte gutgewillte Schritt vor der Gerichtlichkeit ist. Ob Verurteilung bzw. Inhaftierung so viel besser ist? Wage ich stark zu bezweifeln. Was also wäre der Kompromiss, wenn weder das eine noch das andere akzeptabel zu sein scheint?

****il:
Fazit: Meine Erfahrung ist, Psychiatrie funktioniert nicht und Zwangspsychiatrie erst recht nicht.

Deine Erfahrungen sind schlimm, fraglos; aber eben nicht generalisierbar. Anderen Betroffenen hilft Psychiatrie, auch Zwangsbehandlung, durchaus. Eine ganze Sparte deshalb per se zu verteufeln und nur aufgrund persönlicher Misserfolge zu verurteilen, ist unsachlich und polemisch, nicht aber im Sinne einer Diskussion in diesem Rahmen.
Deine Erfahrungen sind schlimm, fraglos; aber eben nicht generalisierbar. Anderen Betroffenen hilft Psychiatrie, auch Zwangsbehandlung, durchaus. Eine ganze Sparte deshalb per se zu verteufeln und nur aufgrund persönlicher Misserfolge zu verurteilen, ist unsachlich und polemisch, nicht aber im Sinne einer Diskussion in diesem Rahmen.

Er ist nicht der einzige.
****il Mann
349 Beiträge
Was ich erlebt habe ist das arme Seelen in der Psychiatrie alles mit sich machen lassen und irgendwo hin kommen. Keine Aufklärung über Nebenwirkungen, Ärtze die nicht auf dem neusten wissenschaftlichen Stand sind. Pateinten die dort ein Ziel vor Augen hatten waren in der Minderheit. Andere kamen dort hin wohin sie vermittelt wurden. Kaum Menschen die wissen was ihr Problem ist und wie sie daran arbeiten können. Irgendwann geht es ihnen besser weil sie sich einfach eine weile Erholt haben. Oder auch nicht und landen wieder dort. Ist fast dem Zufall überlassen.
Was ich erlebt habe ist das arme Seelen in der Psychiatrie alles mit sich machen lassen und irgendwo hin kommen.

Das sind dann wahrscheinlich schwerkranke.
Gesündere haben Gespräche Ausgang etc.
******ung Mann
6.411 Beiträge
*****987:
Jetzt nehmen wir mal an, dass jemand im Suff durch die Enthemmung mehrere Passanten anpöbelt, beleidigt und etwas randaliert. Nun ist die Person alkoholabhängig und kommt in die Klinik. Nach einer Zeit macht er das selbe nochmals. Nun weiss man anhand der Datenbank natürlich, dass es schon das zweite mal ist. Also wird man natürlich versuchen eine längere zwangsweise Unterbringung zu erreichen. Und wenn es dann zum Dritten mal vorkommt, wird es sich weiter verlängern. Der Gesetzesentwurf schreibt keineswegs vor, dass eine restriktive Auslegung geboten ist. Man kann ihn durchaus auch extensiv auslegen. Das Sozialministerium gibt ja auch selbst zu, dass die Bevölkerung vor psychisch-kranken Straftäter geschützt werden soll. Diesen Schutz erreicht man entweder durch Überwachung im Alltag oder durch die präventive Unterbringung in der Psychiatrie.
Ok...
Was denkst du denn was jetzt passiert?
Im Moment...gehst du deshalb erstmal in Knast...
Und deine Daten werden JETZT AUCH SCHON gespeichert - bei den Strafverfolgungsbehörden...
Oder bist du der Meinung, dass deine Daten wenn du sowas machst heute nicht erfasst und gespeichert werden?
Und wenn du das zweite mal randalierst - dann wissen die, dass du das schon mal gemacht hast.

Das erste mal wirst du vor Gericht vielleicht "unzurechnungsfähig weil Alkoholkrank" bekommen - mit der Auflage einer Kur etc...
Machst du das nochmal - dann hast du die Auflagen nicht erfüllt...
Ein wohlwollender Richter macht das gleiche nochmal....
Aber nach dem dritten mal - wirst du in den Knast gesteckt, wo du sowieso zwangsentwöhnt wirst...

Im Moment passiert nichts anderes als dann...
Der Unterschied ist dann nur:
Du kommst mit dem neuem Gesetz nicht in den Knast, sondern in eine Einrichtung, die darauf spezialisiert ist sich mit solchen Fällen zu befassen...
(Ja - der Einzelfall geht in die Hose...für die Masse funktionieren solche Einrichtungen aber.)

Wie kommst du nur auf die irrsinnige Idee, dass es jetzt besser wäre - oder das deine Daten, wenn du so nen Quatsch machst, NICHT gespeichert werden?

Nur...bedenke auch:
JETZT werden diese Daten dann in deinem erweitertem Führungszeugnis abgelegt (viel Spaß wenn du mit Kindern oder anderen besonders schutzbedürftigen Menschen arbeiten möchtest) - DANN sind die in einer anderen Akte drin...
********eams Frau
2.906 Beiträge
Gesetzesvorlage gelesen und für gut befunden.
Habe sie jetzt nicht mit dem PsychKG NRW verglichen, aber dank dem lebe ich noch. Und wenn die Daten gespeichert werden? Gut so, denn sollte nochmal was sein kann mir vielleicht genau deswegen schneller geholfen werden.

Allerdings gehör ich auch zu den Menschen die grundsätzlich froh sind dass es solche Hilfen gibt, selbst wenn ich in einer akuten Krise sehr bockig und unwillig bin und genau diese Hilfe dann gar nicht haben will.
Und wenn die Daten gespeichert werden? Gut so, denn sollte nochmal was sein kann mir vielleicht genau deswegen schneller geholfen werden.

Ich bin eher für Schweigepflicht.
Wir sind sonst schon so gläsern. Da muss ich das im Gesundheitswesen u auch als psychisch erkrankter nicht auch noch haben.

*my2cents*
****il Mann
349 Beiträge
Für Schweigepflicht bin ich auch und ich finde es gut wenn diejenigen die sie haben das am Anfang eines Gespräches auch deutlich machen.
********eams Frau
2.906 Beiträge
Schweigepflicht ist deswegen ja nicht vom Tisch, aber wenn ich mir vorstelle in den nächsten Jahren nochmal eingeliefert zu werden (unfreiwillig) und es gibt eine Stelle wo angefragt werden kann ob es bei mir eine Vorgeschichte gibt und was evtl schon gemacht wurde und erfolgreich war... Wäre bestimmt hilfreich. Vor allem falls ich echt wieder so von der Rolle sein sollte (wer ist schon wirklich ganz klar im Kopf wenn er zwangseingewiesen wird) dass ich gar nicht alles im Kopf habe(/n will).

Natürlich soll meine akte nicht frei zugänglich gemacht werden, aber das sieht der Entwurf nicht vor.
...und es gibt eine Stelle wo angefragt werden kann ob es bei mir eine Vorgeschichte gibt und was evtl schon gemacht wurde und erfolgreich war...

Dafür gibts ne Behandlungsvereinbarung.
*******7_bw Mann
562 Beiträge
Es ist doch heute schon so, dass bei erheblichen Straftaten im Sinne von Paragraph 63 und 64 Strafgesetzbuch eine Unterbringung in einer forensischen Klinik erfolgt. Dort sind die Straftäter dann auch lange untergebracht. Aber eben nur bei erheblichen Straftaten, d.h. bei Bagatelldelikten kommt kein Massregelvollzug in Frage.

Natürlich ist es so, dass ein alkoholkranker Mensch schon heute bei zwangsweiser Einlieferung in die Suchtklinik dort entzogen wird. Nur wird das eben nicht in einer Datenbank gespeichert. Für die Dauer der Entgiftung bist Du zwangsweise untergebracht und darfst danach gehen. Je nach Schuldfähigkeit kommen noch strafrechtliche Konsequenzen auf einen zu oder auch nicht.

Mit diesem Gesetzentwurf ist zu erwarten, dass bei wiederholter strafrechtlicher Auffälligkeit (Auch wenn es sich um Bagatellen handelt, die Unterbringungsdauer stark ansteigt. Die Datei soll halt eben auch dazu dienen die Bevölkerung vor psychisch kranken Menschen zu schützen. Zuerst 3 Wochen bei der ersten Bagatelle. Dank dem neuen Register erfahren die Behörden im Wiederholungsfall, dass da schon mal was war. Also braucht es offensichtlich eine längere Behandlungsdauer. Wie ich das oben schon ausgeführt habe.

Die heutigen rechtlichen Möglichkeiten sind eigentlich ausreichend. Erhebliche Straftaten können schon heute über die Unterbringung im Massregelvollzug verhindert werden. Eine neue Möglichkeit zukünftig auch Bagatellstraftaten zu verhindern, in dem man die Leute ewig lange in Psychiatrischen Einrichtungen unterbringt, braucht es meiner Meinung nach nicht.
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