*****987:
Jetzt nehmen wir mal an, dass jemand im Suff durch die Enthemmung mehrere Passanten anpöbelt, beleidigt und etwas randaliert. Nun ist die Person alkoholabhängig und kommt in die Klinik. Nach einer Zeit macht er das selbe nochmals. Nun weiss man anhand der Datenbank natürlich, dass es schon das zweite mal ist. Also wird man natürlich versuchen eine längere zwangsweise Unterbringung zu erreichen. Und wenn es dann zum Dritten mal vorkommt, wird es sich weiter verlängern. Der Gesetzesentwurf schreibt keineswegs vor, dass eine restriktive Auslegung geboten ist. Man kann ihn durchaus auch extensiv auslegen. Das Sozialministerium gibt ja auch selbst zu, dass die Bevölkerung vor psychisch-kranken Straftäter geschützt werden soll. Diesen Schutz erreicht man entweder durch Überwachung im Alltag oder durch die präventive Unterbringung in der Psychiatrie.
Ok...
Was denkst du denn was jetzt passiert?
Im Moment...gehst du deshalb erstmal in Knast...
Und deine Daten werden JETZT AUCH SCHON gespeichert - bei den Strafverfolgungsbehörden...
Oder bist du der Meinung, dass deine Daten wenn du sowas machst heute nicht erfasst und gespeichert werden?
Und wenn du das zweite mal randalierst - dann wissen die, dass du das schon mal gemacht hast.
Das erste mal wirst du vor Gericht vielleicht "unzurechnungsfähig weil Alkoholkrank" bekommen - mit der Auflage einer Kur etc...
Machst du das nochmal - dann hast du die Auflagen nicht erfüllt...
Ein wohlwollender Richter macht das gleiche nochmal....
Aber nach dem dritten mal - wirst du in den Knast gesteckt, wo du sowieso zwangsentwöhnt wirst...
Im Moment passiert nichts anderes als dann...
Der Unterschied ist dann nur:
Du kommst mit dem neuem Gesetz nicht in den Knast, sondern in eine Einrichtung, die darauf spezialisiert ist sich mit solchen Fällen zu befassen...
(Ja - der Einzelfall geht in die Hose...für die Masse funktionieren solche Einrichtungen aber.)
Wie kommst du nur auf die irrsinnige Idee, dass es jetzt besser wäre - oder das deine Daten, wenn du so nen Quatsch machst, NICHT gespeichert werden?
Nur...bedenke auch:
JETZT werden diese Daten dann in deinem erweitertem Führungszeugnis abgelegt (viel Spaß wenn du mit Kindern oder anderen besonders schutzbedürftigen Menschen arbeiten möchtest) - DANN sind die in einer anderen Akte drin...