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Gesetzesentwurf: Psychisch Kranke wie Straftäter behandeln

******ung Mann
6.414 Beiträge
male1987
Du hast es noch immer nicht verstanden...
Bagatellen sind doch gar nicht gemeint...
LIES doch bitte einfach mal den Entwurf bevor du dieses Zeug hier hin schreibst...

(1) 1Wer auf Grund einer psychischen Störung, insbesondere Erkrankung, Rechtsgüter anderer,
das Allgemeinwohl oder sich selbst erheblich gefährdet, kann gegen oder ohne seinen
Willen untergebracht werden. 2Für eine Unterbringung nach diesem Gesetz anstelle einer Unterbringung
nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann in Fällen der
Selbstgefährdung insbesondere sprechen, dass die Unterbringung voraussichtlich nicht länger
als sechs Wochen dauern wird und keine Betreuung und keine ausreichende Vorsorgevollmacht
besteht.
(2) 1Die Unterbringung darf nur angeordnet werden, wenn die Gefährdung nicht durch weniger
einschneidende Mittel abgewendet werden kann. 2Von mehreren möglichen und geeigneten
Maßnahmen ist diejenige zu wählen, die die untergebrachte Person voraussichtlich am wenigsten
beeinträchtigt. 3Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem angestrebten
Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. 4Sie ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck
erreicht ist oder nicht mehr erreicht werden kann.
(3) 1Die Unterbringung kann nur vollzogen werden, wenn keine Maßnahmen nach den
§§ 81, 126a der Strafprozessordnung oder den §§ 63, 64 und 67a des Strafgesetzbuches, gegebenenfalls
in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes, getroffen sind. 2
Ist jemand
auf Grund dieses Gesetzes untergebracht und werden Maßnahmen auf Grund der in
Satz 1 genannten Bestimmungen getroffen, ist die Unterbringungsanordnung nach diesem Gesetz
außer Vollzug zu setzen. 3Sie kann aufgehoben werden, wenn nach den Umständen nicht
zu erwarten ist, dass die Unterbringungsanordnung später wieder vollzogen werden muss.

Die öffentlich-rechtliche Unterbringung dient der Gefahrenabwehr. Eine öffentlich-rechtliche
Unterbringung kommt in Betracht, wenn die betroffene Person Rechtsgüter anderer oder das
Allgemeinwohl (Fremdgefährdung) oder sich selbst (Selbstgefährdung; vgl. zur Gesetzgebungskompetenz
des Landesgesetzgebers unter dem Aspekt des „Fürsorgegedankens“ nach
Art. 74 Nr.7 GG BVerfG, Beschluss vom 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80, NJW 1982, 691) erheblich
gefährdet. In diesen Fällen kann die betroffene Person gegen oder ohne ihren Willen untergebracht
werden.
Im Falle der Fremdgefährdung muss eine erhebliche Gefährdung für Rechtsgüter anderer oder
für das Allgemeinwohl vorliegen. In der Praxis wird dabei vielfach der Schutz der in Art. 11
Abs. 3 Satz 2 des Polizeiaufgabengesetzes genannten bedeutenden Rechtsgüter im Vordergrund
stehen. Das sind:
1. der Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes,
2. Leben, Gesundheit oder Freiheit,
3. die sexuelle Selbstbestimmung,
4. erhebliche Eigentumspositionen oder
5. Sachen, deren Erhalt im besonderen öffentlichen Interesse liegt.

Eine Bagatelle - wird eben NICHT so behandelt wie du es hier darstellst...
Es geht um "erheblich".
Und die Definition von "erheblich" ist gleich mitgeliefert worden.
Und es ist keine neue Definition - sondern die gleiche, die wir jetzt schon haben...

Der Unterschied:
JETZT gehst du in den Knast, hast nen Eintrag im Führungszeugnis und ggf. eine Vorstrafe...

DANN gehst du in die Klinik, hast GENAU DEN GLEICHEN Eintrag in einer Akte, die kein Arbeitgeber je sehen wird...

Ich kann verstehen das dieses Gesetz jemandem Angst macht der nicht so geübt darin ist Gesetze zu lesen - weil deutsche Gesetze einem gerade dann Angst machen können, wenn man sie nicht versteht.
Aber ich bitte dich:
Druck es dir aus, lies es dir durch, markier dir die fraglichen Punkte, schreib dir diese Punkte heraus - und lies dir nochmal das Gesetz durch...denn es steht zu jedem Zweifelhaftem Punkt eine Antwort drin...und vergiss dabei bitte nicht, dass ein Gesetz nach dem letzten Artikel noch weiter geht mit Erklärungen und Aufschlüsselungen...die solltest du auch lesen...

Und dann vergiss nicht:
Auch jetzt werden deine Daten erfasst und gespeichert wenn du Mist baust...
******wen Frau
15.488 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
**********e8476:
Und wenn die Daten gespeichert werden? Gut so, denn sollte nochmal was sein kann mir vielleicht genau deswegen schneller geholfen werden.

Ich bin eher für Schweigepflicht.
Wir sind sonst schon so gläsern. Da muss ich das im Gesundheitswesen u auch als psychisch erkrankter nicht auch noch haben.

Der Patient ist gläsern. Jetzt schon. Zukünftig soll diese Transparenz besser vernetzt sein und der Eingrenzung oder Vermeidung schwerer Straftaten dienen.

Auf Arbeit habe ich hingegen oft das Gefühl, dass Patienten noch nicht gläsern genug sind. Allein die Missachtung des Expertenstandards Entlassmanagement in der Pflege trifft täglich 1000e und unterbricht die notwendige lückenlose medizinische Versorgung bei schweren Krankheiten. Mit mehr Transparenz könnte das vermieden werden. Da es auf Freiwilligkeit erwiesenermaßen nicht funktioniert, müssen reglementierende verpflichtende Vereinbarungen her.
Dieselben gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen sind auch im Gesetzesentwurf gedacht. Denn dies...

*****987:
Die heutigen rechtlichen Möglichkeiten sind eigentlich ausreichend. Erhebliche Straftaten können schon heute über die Unterbringung im Massregelvollzug verhindert werden.

... ist objektiv betrachtet und basierend auf dem deutschen Rechtssystem, die Unwahrheit.
*****ter Mann
5.313 Beiträge
Sicher mag es schwer psych. Kranke geben die besser unter Beobachtug stehen sollten.
Fehldiagnosen und Vorverurteilungen führen aber eher zu einer Hexenjagd unbeliebte Personen los zu werden.
Kranken wird untersagt ihre Krankheit selbst zu beurteilen somit sind sie immer den Fachleuten ausgeliefert.
Kranken wird untersagt ihre Krankheit selbst zu beurteilen somit sind sie immer den Fachleuten ausgeliefert.

Das stimmt so nicht.
******ung Mann
6.414 Beiträge
*****ter:
Kranken wird untersagt ihre Krankheit selbst zu beurteilen somit sind sie immer den Fachleuten ausgeliefert.
Woher nimmst du diese Hypothese?
Oder...lass es mich bitte anders fragen:
Denkst du, dass dies der Zustand NACH dem Gesetz ist - oder jetzt schon?

Denn wenn du der Meinung bist, dass es der Zustand nach dem Gesetz ist...dann möchte ich dich darauf hinweisen, dass NUR Menschen, für die es keine andere Möglichkeit gibt untergebracht werden und nur, wenn ein "erheblich" davor steht...
Möchtest du denn, dass Menschen die eine erhebliche Gefahr darstellen "sich selbst beurteilen" dürfen und beschließen, dass sie KEINE Gefahr sind und deshalb keiner Therapie bedürfen?
******wen Frau
15.488 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
****il:
Ich kann gerne erzählen wie es zu den Fehldiagnosen gekommen ist und was wirklich mit mir passierte aber das würde das Thema sprengen. (...)
Natürlich ist daran nicht das Datenspeicherungssystem oder der Gesetzesentwurf schuld sondern das ganze System der Psychiatrie funktioniert für mich nicht. Für meinen Vorteil müsste man da noch ganz andere Bereiche reformieren.

Stimmt, das würde das Thema sprengen, und passt wirklich nicht hierher. Aber vielleicht machst du einen Thread auf, der sich genau damit beschäftigt? Ich bin sicher, das würden auch andere gerne lesen - an passender Stelle.

Lasst uns doch wieder zurück zum Gesetzesentwurf kommen.
******wen:
****il:
Ich kann gerne erzählen wie es zu den Fehldiagnosen gekommen ist und was wirklich mit mir passierte aber das würde das Thema sprengen. (...)
Natürlich ist daran nicht das Datenspeicherungssystem oder der Gesetzesentwurf schuld sondern das ganze System der Psychiatrie funktioniert für mich nicht. Für meinen Vorteil müsste man da noch ganz andere Bereiche reformieren.

Stimmt, das würde das Thema sprengen, und passt wirklich nicht hierher. Aber vielleicht machst du einen Thread auf, der sich genau damit beschäftigt? Ich bin sicher, das würden auch andere gerne lesen - an passender Stelle.

Lasst uns doch wieder zurück zum Gesetzesentwurf kommen.


Ich habe diesen Vorschlag dankend angenommen und einen neuen Thread dazu eröffnet:
Psychische Erkrankungen: Umgang mit (eventuellen) Fehldiagnosen

Die passenden Beiträge habe ich gleich rübergeschoben....
*****ter Mann
5.313 Beiträge
Das gesetz soll erst einmal vm Tisch sin weil viele Ärzte dagegen gestürmt sind.
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