Gesetzesentwurf: Psychisch Kranke wie Straftäter behandeln
Ich möchte mit Euch einen Artikel diskutieren, den ich noch nicht ganz einordnen kann und wovon ich nicht weiß, was ich davon halten soll. Lest selbst:Bayern will psychisch Kranke wie Straftäter behandeln
(...)
Der Gesetzentwurf stützt sich im Wesentlichen auf drei Punkte:
1. Landesweite psychiatrische Krisendienste
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bezirke selbst oder durch Beauftragte psychosoziale Beratungs- und Hilfsangebote für Menschen in psychischen Krisen „errichten, betreiben und bedarfsgerecht weiterentwickeln.“ Konkret angedacht sind regionale Leitstellen in den sieben Regierungsbezirken, die bayernweit unter einer einheitlichen Rufnummer erreichbar sind.
2. Unterbringung
Hauptaugenmerk des Gesetzentwurfs liegt auf der „öffentlich-rechtlichen Unterbringung“. In dem Entwurf heißt es: „Wer auf Grund einer psychischen Störung, insbesondere Erkrankung, Rechtsgüter anderer, das Allgemeinwohl oder sich selbst erheblich gefährdet, kann gegen oder ohne seinen Willen untergebracht werden.“ Ziel der Unterbringung sei die Gefahrenabwehr. Werde das Allgemeinwohl gefährdet, könne die Kreisverwaltungsbehörde oder die Polizei eine sofortige Unterbringung anordnen und vollziehen. Geregelt wird in dem Entwurf sowohl das Besuchsrecht, als auch die Fixierung und Überwachung von Patienten.
3. Registrierung
Wer künftig in einer Krisensituation in eine psychiatrische Klinik kommt, wird erfasst – selbst, wenn es nur für wenige Tage ist. „Dem Freistaat Bayern wird mit der Unterbringungsdatei die Möglichkeit verschafft, zu jedem Zeitpunkt zu wissen, welche Personen in welchen Einrichtungen öffentlich-rechtlich untergebracht sind“, heißt es. Die Datei werde von der Fachaufsichtsbehörde geführt. Die Behörden haben dann fünf Jahre lang Zugang zu diesen Daten.
(...)
Der Gesetzentwurf stützt sich im Wesentlichen auf drei Punkte:
1. Landesweite psychiatrische Krisendienste
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bezirke selbst oder durch Beauftragte psychosoziale Beratungs- und Hilfsangebote für Menschen in psychischen Krisen „errichten, betreiben und bedarfsgerecht weiterentwickeln.“ Konkret angedacht sind regionale Leitstellen in den sieben Regierungsbezirken, die bayernweit unter einer einheitlichen Rufnummer erreichbar sind.
2. Unterbringung
Hauptaugenmerk des Gesetzentwurfs liegt auf der „öffentlich-rechtlichen Unterbringung“. In dem Entwurf heißt es: „Wer auf Grund einer psychischen Störung, insbesondere Erkrankung, Rechtsgüter anderer, das Allgemeinwohl oder sich selbst erheblich gefährdet, kann gegen oder ohne seinen Willen untergebracht werden.“ Ziel der Unterbringung sei die Gefahrenabwehr. Werde das Allgemeinwohl gefährdet, könne die Kreisverwaltungsbehörde oder die Polizei eine sofortige Unterbringung anordnen und vollziehen. Geregelt wird in dem Entwurf sowohl das Besuchsrecht, als auch die Fixierung und Überwachung von Patienten.
3. Registrierung
Wer künftig in einer Krisensituation in eine psychiatrische Klinik kommt, wird erfasst – selbst, wenn es nur für wenige Tage ist. „Dem Freistaat Bayern wird mit der Unterbringungsdatei die Möglichkeit verschafft, zu jedem Zeitpunkt zu wissen, welche Personen in welchen Einrichtungen öffentlich-rechtlich untergebracht sind“, heißt es. Die Datei werde von der Fachaufsichtsbehörde geführt. Die Behörden haben dann fünf Jahre lang Zugang zu diesen Daten.
https://www.focus.de/politik … er-behandeln_id_8775512.html
Der Entwurf wirft viele Fragen auf.
- Wem soll die Regelung nutzen?
- Wie ist das mit den aktuellen Gesetzen zu Menschenwürde, Datenschutz etc. vereinbar?
- Wie stark darf und soll sich der Staat in solche Dinge einmischen?
Ich bin gespannt auf Eure Meinungen.