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Gesetzesentwurf: Psychisch Kranke wie Straftäter behandeln

******wen Frau
15.472 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Gesetzesentwurf: Psychisch Kranke wie Straftäter behandeln
Ich möchte mit Euch einen Artikel diskutieren, den ich noch nicht ganz einordnen kann und wovon ich nicht weiß, was ich davon halten soll. Lest selbst:

Bayern will psychisch Kranke wie Straftäter behandeln
(...)
Der Gesetzentwurf stützt sich im Wesentlichen auf drei Punkte:

1. Landesweite psychiatrische Krisendienste

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bezirke selbst oder durch Beauftragte psychosoziale Beratungs- und Hilfsangebote für Menschen in psychischen Krisen „errichten, betreiben und bedarfsgerecht weiterentwickeln.“ Konkret angedacht sind regionale Leitstellen in den sieben Regierungsbezirken, die bayernweit unter einer einheitlichen Rufnummer erreichbar sind.

2. Unterbringung

Hauptaugenmerk des Gesetzentwurfs liegt auf der „öffentlich-rechtlichen Unterbringung“. In dem Entwurf heißt es: „Wer auf Grund einer psychischen Störung, insbesondere Erkrankung, Rechtsgüter anderer, das Allgemeinwohl oder sich selbst erheblich gefährdet, kann gegen oder ohne seinen Willen untergebracht werden.“ Ziel der Unterbringung sei die Gefahrenabwehr. Werde das Allgemeinwohl gefährdet, könne die Kreisverwaltungsbehörde oder die Polizei eine sofortige Unterbringung anordnen und vollziehen. Geregelt wird in dem Entwurf sowohl das Besuchsrecht, als auch die Fixierung und Überwachung von Patienten.

3. Registrierung

Wer künftig in einer Krisensituation in eine psychiatrische Klinik kommt, wird erfasst – selbst, wenn es nur für wenige Tage ist. „Dem Freistaat Bayern wird mit der Unterbringungsdatei die Möglichkeit verschafft, zu jedem Zeitpunkt zu wissen, welche Personen in welchen Einrichtungen öffentlich-rechtlich untergebracht sind“, heißt es. Die Datei werde von der Fachaufsichtsbehörde geführt. Die Behörden haben dann fünf Jahre lang Zugang zu diesen Daten.


https://www.focus.de/politik … er-behandeln_id_8775512.html

Der Entwurf wirft viele Fragen auf.
  • Wem soll die Regelung nutzen?
  • Wie ist das mit den aktuellen Gesetzen zu Menschenwürde, Datenschutz etc. vereinbar?
  • Wie stark darf und soll sich der Staat in solche Dinge einmischen?


Ich bin gespannt auf Eure Meinungen.
Krasse Entwürdigung
Und Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, bei Straftätern ist das was anderes aber sonst sehe ich das als entwürdigend
********eams Frau
2.903 Beiträge
Spontan:
Der zweite Punkt liest sich etwas wie das PsychKG... Kann mich aber auch irren.

Mich interessiert eher mal die Begründung die dahinter steckt...also die Motivation dafür.

Vielleicht später noch was..
Nur eins.. Big Brother is watching you u Menschenrechtsverletzung.
Das ist sehr weit weg von Inklusion.
Mir dreht sich der Magen um
wenn ich das lese....

Es klingt für mich wie ein Freibrief jeden der auffällig wird weg zu sperren...

Ich war vor 20 Jahren in der Geschlossen, da war die Forensik noch nicht extra abgeteilt...das fühlte sich schon mulmig an..
andererseits kamen da auch schräge Geschichte n zu Tage WARUM jemand eingeliefert wurde...

Ich nin selbst mit Polizei aus meiner Wohnung getragen, angeschnallt und weggefahren worden...ich war 24...in mir ist ne ganze Welt zusammen gebrochen
...die mich teils heute noch nicht ganz frei fühlen lässt in der Öffentlichkeit...
Nie wieder will ich DA hin!!!

Wieviel Angst müssen "die da oben" eigentlich haben vor dem Volk?

Und was muss noch alles passieren, damit Deutschland auf die Strasse geht?
******147 Frau
500 Beiträge
Hatte dazu heute diesen Artikel gelesen und erst dadurch davon erfahren. Erschreckend!

=> http://www.sueddeutsche.de/p … aftaeter-behandeln-1.3944987

Daraus:
Thomas Kallert, Ärztlicher Direktor der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken, hat soeben in der Bayerischen Staatszeitung folgende fiktive Situation beschrieben: Eine 28-Jährige, integer, nicht vorbestraft, erleidet eine Schwangerschaftspsychose; sie greift ihren Ehemann an, wird von der Polizei in die psychiatrische Klinik gebracht.

Kallert beschreibt, wie es nach neuem Recht weitergehen kann: Bei einem Besuch wird der Vater der jungen Frau verdächtigt, psychosefördernde Drogen mitgebracht zu haben. Die Frau wird durchsucht, weitere Besuche werden videoüberwacht. Der Vater ist empört, aber machtlos. Nach fünf Wochen hat sich die Situation entspannt, Symptome sind behandelt, Entlassung ist befürwortet, Weiterbehandlung geklärt. Aber: Die Klinik ist verpflichtet, die Entlassung der Polizei zu melden. Die Daten, inklusive Diagnose und Befund, werden an eine Zentralstelle weitergeben, fünf Jahre gespeichert, stehen dem Zugriff staatlicher Organe zur Verfügung. Alles rechtens? Nach dem neuen Gesetz ja.

Und wo entsteht dieses Gesetz? Nicht in Moskau, sondern in München. Ein Rechtsstaat sieht anders aus.

Das erinnert alles an den Fall Gustl Mollath, nur viel schlimmer... *oh*
******ung Mann
6.395 Beiträge
Also...ich hab nix gegen Vorratsdatenspeicherung, ausgedehnte Virdeoüberwachung und von mir aus auch Speicherung meiner Emails auf Regierungs-Servern...
Mir wärs sogar wurst, wenn ich nen RFID-Chip bekäme...

Was ich nicht mag ist, wenn meine Patienten-Daten so grundsätzlich eingesehen werden können...das möchte ich nicht...
Außerdem wäre es ein Hohn, wenn man einerseits das "Telematik-Gesetz" ansieht, welches den besonderen Schutz der Patienten-Daten gewährleisten soll durchdrücken will - und andererseits eben diese sensiblen Daten so allgemein zugänglich verwahren würde...
Denn...wenn Polizei, Staatsanwalt und Gerichte darauf Zugriff haben - dann ist das eine sehr große Zahl an Menschen und dann ist das für mich "allgemein zugänglich"...

ABGESEHEN von diesem Punkt der Patienten-Vorratsdatenspeicherung aber - finde ich die Sache an sich nicht schlecht...
finde ich die Sache an sich nicht schlecht...

Und das finde ich furchtbar bedenklich.
Punkt 1 finde ich vernünftig. Es mangelt an allen Ecken an ausreichend Hilfe.
Das könnte von Vorteil sein. (Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt)
Sorge bereitet mir die "bedarfsgerechte Weiterentwicklung" a la Versuchskaninchen?

Punkt 2 ist doch schon Realität. Nichts Anderes ist eine geschlossene Station.

Punkt 3 geht über jeden Nutzen hinaus. Für mich reine Denunzierung. Menschenverachtend. Wofür soll das gut sein?
******wen Frau
15.472 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Teile des Gesetzesentwurfs sind bereits jetzt gängige Praxis:

Ein psychisch kranker Mensch kann gegen oder ohne seinen Willen in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus oder in der psychiatrischen Fachabteilung eines Krankenhauses untergebracht und behandelt werden, wenn und solange er infolge seines Leidens sein Leben, seine Gesundheit oder bedeutende Rechtsgüter anderer erheblich gefährdet und die gegenwärtige Gefahr nicht anders abgewendet werden kann.

beispielhaft aus ThürPsychKG§7(1)
https://www.thueringen.de/im … er_menschen_vom_31.12.08.pdf
Schatz.. Das ist überall so, aber der Krisendienst muss hinzugezogen werden.
Richtig. Steht im Entwurf, dass es nicht so vorgesehen ist?
*******7_bw Mann
562 Beiträge
Den ersten Punkt finde ich noch sinnvoll. Eine Ausdehnung von Hilfsangeboten halte ich für notwendig. Der zweite Punkt ist meiner Ansicht nach auch in Ordnung. Wer andere oder sich selbst gefährdet, bedarf einer staatlichen Fürsorge. Der dritte Punkt ist wirklich stossend, weil der Staat hier Einsicht in die Krankengeschichte erhält. Das verletzt meiner Meinung nach das Recht auf Privatsphäre massiv. Psychisch kranke Menschen sind nicht unausweichlich Gefährder. Der Gesetzentwurf impliziert an der Stelle, dass von psychisch kranken Menschen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. In dieser Form geht die Vorratsdatenspeicherung viel zu weit. In Fällen, in denen ein begründeter Verdacht besteht, mag die Einschränkung der Privatsphäre an sich noch verhältnismäßig sein. Schliesslich gilt Opferschutz vor Täterschutz. Auch wenn der Täter psychisch krank ist. Aber der Gesetzesentwurf überzieht an der Stelle völlig.
****il Mann
349 Beiträge
Ich hab von völlig irren Ärzten total verkehrte Diagnosen bekommen. Wenn die nun auch noch für den Staat eine Basis dafür darstellen dürften, wie er mich zukünftig behandeln darf dann verursacht das bei mir noch mehr Angst als ich sowieso schon habe. Wie soll sowas zur Heilung beitragen? Wie war das mit der Patienteverfügung? Bisher konnte man sich damit gegen unerwünschte Behandlungen und Diagnosen wehren.
*****ess Frau
18.697 Beiträge
Gruppen-Mod 
Für mich sind der Aufschrei und die Empörung etwas unverständlich, solange für mich der Punkt 3 nicht eindeutig definiert ist.

Mit Punkt 1 und 2 scheinen ja wohl die meisten hier einverstanden zu sein.
Ich habe auch nichts dagegen, wenn man die Bevölkerung vor Menschen schützt, die "Rechtsgüter anderer, das Allgemeinwohl oder sich selbst erheblich gefährden".

Nicht klar ist mir, was mit der Aussage in Punkt 3
Wer künftig in einer Krisensituation in eine psychiatrische Klinik kommt, wird erfasst – selbst, wenn es nur für wenige Tage ist
gemeint ist.
Bezieht sich das nun nur auf die Personen aus Punkt 2, die also "Rechtsgüter anderer, das Allgemeinwohl oder sich selbst erheblich gefährden"?
Es möchten hier alle, dass diese NICHT erfasst, registriert und gespeichert werden?
Wenn also jemand einen anderen Menschen bedroht, ihn zum Beispiel versucht zu töten, wird für einige Zeit in eine psychiatrische Klinik eingeliefert und soll nach eurer Meinung NICHT gespeichert werden? Er wird als wieder entlassen und keine Behörde weiß, dass er eine Tötung geplant oder versucht hat?

Die meisten von uns wird das doch gar nicht betreffen, insofern sie niemanden gefährden.
Ich war nach meinem Burnout und der damit verbundenen depressiven Phase 3 Monate in einer Tagesklinik, aber mich würde die Registrierung und Speicherung in so einem Fall ja gar nicht betreffen.

Erfasst werden sollen "wer künftig in einer Krisensituation in eine psychiatrische Klinik kommt" und das bezieht sich, so meine Interpretation, auf Punkt 2 und nicht auf jeden, der auf Grund einer Depression oder anderen psychischen Erkrankung ambulant oder stationär in eine Klinik geht. Oder?

Ich denke, der Begriff "Krisensituation" müsste hier einfach mal genauer definiert werden und es müsste klar sein, ob es sich lediglich auf Punkt 2 bezieht.
Dies wird hier leider nicht so richtig deutlich.
******ung Mann
6.395 Beiträge
Danke sin_less - so hatte ich es eigentlich gemeint...

****il:
Ich hab von völlig irren Ärzten total verkehrte Diagnosen bekommen.
Ich hab immer ein mulmiges Gefühl wenn das jemand sagt...
"Ärzten" impliziert eine Mehrzahl - also wenigstens 2...
Das bedeutet, dass zumindest zwei unterschiedliche Ärzte unabhängig voneinander zur gleichen Diagnose gekommen sind...
Psychische Probleme SIND nun mal nicht so eindeutig zu diagnostizieren wie ein gebrochenes Bein - das liegt halt in der Natur der Sache...
Aber ich hab da doch gerne mal den Eindruck, wenn jemand zu 4, 5 6 oder noch mehr Ärzten geht, dass er erst bei dem bleiben wird der ihm eine Diagnose gibt die ihm passt...

Wenn unterschiedliche Ärzte unterschiedliche Diagnosen geben - dann bedeutet das erstmal nicht, dass die "irre" sind, sondern das es für die zugrunde liegende Symptomatik unterschiedliche mögliche Diskussionen gibt...
Wenn du heute beim Notdienst anrufst und sagst:
"Ich blute."
dann gibt es auch viele unterschiedliche mögliche Diagnosen, weil die Symptomatik "bluten" extrem viele Diagnosen zu lässt...

Und bei psychischen Leiden...ist es halt nicht immer eindeutig...

Naja...wie dem auch sei:
Wenn du meinst, dass diese anderen Ärzte alle falsch lagen, dann ist das deine Meinung und ok...

****il:
Wie war das mit der Patienteverfügung? Bisher konnte man sich damit gegen unerwünschte Behandlungen und Diagnosen wehren.
Mit einer Patientenverfügung kannst du DENNOCH nicht verhindern eingewiesen zu werden wenn du eine Gefährdung für dritte oder dich selbst darstellst, sorry...
Das wäre ja total Blödsinn wenn das gehen würde:
"So Herr Jinsil - sie werden jetzt eingewiesen, weil sie eine offensichtliche Gefährdung für dritte sind weil sie gerade auf 4 Passanten mit einem Messer losgegangen sind."
"Ach so? Hm. Keine Lust - ich hab eine Patientenverfügung - haHAAAAA! Ihr könnt mich nicht einweisen!"
"Oh, na wenn das so ist...dann auf wieder sehen Herr Jinsil."
Das musst du schon einsehen das es Quatsch wäre oder?

Außerdem...muss die Patientenverfügung schon existieren bevor der Fall-X eintritt...weil die Patientenverfügung dafür da ist, den Patientenwillen AUCH DANN noch Geltung zu verschaffen, wenn er nicht mehr dazu in der Lage ist eigene Entscheidungen zu treffen oder diesen Patientenwillen zu formulieren...
****il Mann
349 Beiträge
Wenn unterschiedliche Ärzte unterschiedliche Diagnosen geben - dann bedeutet das erstmal nicht, dass die "irre" sind, sondern das es für die zugrunde liegende Symptomatik unterschiedliche mögliche Diskussionen gibt...
Ich hatte als Symptom krasse Angstzustände und die Diagnosen lauteten Asperger Syndrom, generalisierte Angststörung, selbstunsichere Persönlichkeitsstörung, schizotype Persönlichkeitsstörung und diverse Arten von Schizophrenie. Dabei bekam ich Medikamente, teilweise gleichzeitg: Clozapin, Risperidon, Abilify, Lamotrigin, Pregabalin, Seroquel, Trimipramin, ACC Akut (diese Ärzte in der Uniklinik die frisch aus dem Studium kamen, noch nicht mal ganz fertig damit waren aber schon behandeln durften, meinten tatsächlich der Hustenschleimlöser in einer Hohdosis würde Angstzustände reduzieren), Olanzapin. Nichts von dem hat geholfen und über das langsame ausschleichen das aber nötig war, war keiner der Ärzte informiert. Ich sollte zB Trimipramin einfach absetzen und bekam heftigste Entzugserscheinungen. Ärzte die sowas machen sind irre. Schon allein wie sie sich benommen haben, mitunter dieses alles besser wissen und rumschreien. Einfach absurd.
Ärzte und Co
Wacht auf, nehmt euer leben selbst in die Hand!

Ja ich weiss, is scheisse anstrengend... ich mach das seit 20 Jahren, nachdem ich von der Psychiatrie gründlich die Schnauze voll hatte...

Ich hab immer geglaubt/ gehofft es müsse doch jemand en geben der sozusagen in mich rein schauen kann, mich wirklich versteht und mir hilft es auch zu tun...
Hübsche Illusion...
Inzwischen weiss ich auch warum...

Immer wenn ich wirklich Hilfe brauchte stand ich alleine da...

ABER
ich hab dadurch soooo viel gelernt
über mich
und über das Leben selbst

Und dafür bin ich unendlich dankbar

*herz2*
******wen Frau
15.472 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Das Thema verkommt in eine Richtung, die so nicht angedacht war.

Lieber Jinsil, wenn dir nach Ärztebashing ist, dann bitte ich dich, dafür einen neuen Thread zu eröffnen, wo du deinem Unmut freien Lauf lassen kannst. Ich hoffe außerdem, dass du einen mindestens ebenso verantwortungsvollen und schwierigen Job hast wie ein Psychiater, und seit deinem Berufsabschluss immer, jederzeit und ausnahmslos tadellos und fehlerfrei gearbeitet hast.


Bitte kommt wieder auf die Frage des EP zurück - danke!
********2206 Frau
7.460 Beiträge
Lese ich diese Seiten und lese ich die ganzen Links dazu dann kommt mir nur ein Gedanke....

"Geschichte wiederholt sich und leider Gottes auch in diesem Fall. Narrenturmzeit lässt grüßen"

Traurig das es in unserer vermeintlich aufgeklärten Welt immer wieder zu solchen Rückschlägen kommt.

Frei nach dem Motte "alle sind gleich und müssen alle gleich behandelt werden"
Okay, damit erspart man sich teure Therapieversuche und und und...alle in einem Sack, Schlüssel weggeschmissen und gut.

Ein Hoch auf den Fortschritt..... *bravo*

was für *ironie*
Hier kocht die Panik doch etwas zu sehr hoch !!!!

Nur psychisch Kranke welche eine Gefährdung darstellen werden erfasst.

Alles andere ist ohnehin schon gängige Praxis.

Wir haben hier in Deutschland hohen Schutz für Patienten Daten das wird sich im Normalfall auch nicht ändern.

Einige haben hier vermutlich nicht alles gelesen und dadurch falsche Rückschlüsse gezogen.

Meldungen werden oft aufgeputscht oder mit ? versehen um sie interessanter zu machen.

Wir sind und bleiben ein Rechtsstaat mit hohen Standards!
****il Mann
349 Beiträge
Der Gesetzesentwurf ist eben nicht eindeutig formuliert. Er lässt die Interpretation und auch rechtliche Anwendung zu dass JEDER psychisch kranke registriert werden darf.
Wie du ja selber schreibst ist es bisher nur ein Gesetzesentwurf!

In diesem Fall keine Panik *panik* sondern zum Politiker am Ort / Landkreis oder einer Organisation und dort darüber sprechen.

Nur so können wir etwas ändern.

Jammern und Panik ist meist ein schlechter Ratgeber und bewirkt nichts, außer, dass es Kraft kostet
******ung Mann
6.395 Beiträge
Ich möchte nur mal Fragen...

Es gibt ja Aufschrei bezüglich des Gesetzesentwurfs...
Aber mir ist dieser Aufschrei zu allgemein gehalten...
Ein:
"Das darf doch nicht wahr sein! So etwas furchtbares!"
ist mir zu unpräzise...

Würden bitte jene, die sich beklagen, auch dazu sagen WORÜBER sie sich beklagen?

*P:
1. Landesweite psychiatrische Krisendienste

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bezirke selbst oder durch Beauftragte psychosoziale Beratungs- und Hilfsangebote für Menschen in psychischen Krisen „errichten, betreiben und bedarfsgerecht weiterentwickeln.“ Konkret angedacht sind regionale Leitstellen in den sieben Regierungsbezirken, die bayernweit unter einer einheitlichen Rufnummer erreichbar sind.

Was gibt es an diesem Absatz auszusetzen?

*P:
2. Unterbringung

Hauptaugenmerk des Gesetzentwurfs liegt auf der „öffentlich-rechtlichen Unterbringung“. In dem Entwurf heißt es: „Wer auf Grund einer psychischen Störung, insbesondere Erkrankung, Rechtsgüter anderer, das Allgemeinwohl oder sich selbst erheblich gefährdet, kann gegen oder ohne seinen Willen untergebracht werden.“ Ziel der Unterbringung sei die Gefahrenabwehr. Werde das Allgemeinwohl gefährdet, könne die Kreisverwaltungsbehörde oder die Polizei eine sofortige Unterbringung anordnen und vollziehen. Geregelt wird in dem Entwurf sowohl das Besuchsrecht, als auch die Fixierung und Überwachung von Patienten.

Was gibt es an diesem Absatz auszusetzen?

*P:
3. Registrierung

Wer künftig in einer Krisensituation in eine psychiatrische Klinik kommt, wird erfasst – selbst, wenn es nur für wenige Tage ist. „Dem Freistaat Bayern wird mit der Unterbringungsdatei die Möglichkeit verschafft, zu jedem Zeitpunkt zu wissen, welche Personen in welchen Einrichtungen öffentlich-rechtlich untergebracht sind“, heißt es. Die Datei werde von der Fachaufsichtsbehörde geführt. Die Behörden haben dann fünf Jahre lang Zugang zu diesen Daten.

Was gibt es an diesem Absatz auszusetzen?

Denn nur zu sagen:
"Das ist Mist."
kann es doch nicht gewesen sein oder?
Oder...ist hier jemand wirklich der Meinung, dass es Mist ist, wenn es MEHR Krisendienste gibt?
Oder ist es falsch, wenn diese Krisendienste zentral verwaltet werden?
Hat da jemand was dagegen - und wenn ja...warum?

Oder warum ist es schlecht, wenn jemand der andere oder sich selbst gefährdet "leichter" eingewiesen werden kann?

Oder warum ist es falsch, wenn die Daten von Gewalttätern gespeichert werden?

WO steht hier:
"Jeder psychisch kranke wird als Gefährder behandelt und registriert."?

Das steht doch nirgends in dem ganzen Text...
Es ist die Rede von unterschiedlichen Bedingungen:
• Gefährdung von Rechtsgütern
• Gefährdung von Leib und Leben von dritten
• Gefährdung von Leib und Leben von sich selbst

Einmal jemanden anschreien - reicht da nicht...
Ein Kissen zu zerreißen...reicht auch nicht (außer es ist ein ECHT teures Kissen...)

Ich hab jetzt mal etwas gemacht, was wohl noch keiner hier gemacht hat der wild rum schreit...und auch dieser Thomas Kallert (Beitrag hier: Psychische Erkrankungen: Gesetzesentwurf: Psychisch Kranke wie Straftäter behandeln) täte vielleicht mal gut daran sich den Entwurf durchzulesen - dann würde er vielleicht nicht so nen Quatsch erzählen:
Die Daten, inklusive Diagnose und Befund, werden an eine Zentralstelle weitergeben, fünf Jahre gespeichert, stehen dem Zugriff staatlicher Organe zur Verfügung. Alles rechtens? Nach dem neuen Gesetz ja.
Denn die "staatlichen Organe" denen es zur Verfügung steht...bekommen anonymisierte oder pseudonymisierte Daten - und keine Daten im Klartext...
NUR zur Strafverfolgung und zur Vereitelung von Straftaten kann das herangezogen werden.
Und was du dem Arzt im geheimen erzählst - bleibt nach wie vor geheim...

Was die von Herrn Thomas Kallert angesprochene Videoüberwachung des Besuchs betrifft...nun, da gilt es vielleicht noch anzumerken, dass man von einer "Real-Time-Überwachung" spricht und nicht von einer Aufzeichnung und Speicherung - die verboten ist...
Aber mal ehrlich:
Ich finde das auch gut so...
Denn in dem Fall, den Herr Kallert beschreibt wird davon ausgegangen, dass der Ehemann seiner labilen Frau "psychosefördernde Drogen" mitbringt und gibt...
Und ihn da zu durchsuchen (was im übrigen in der Entgiftung heute schon ganz normaler Standard ist) und ggf. zu überwachen finde ich da nur im Sinne des Patienten...

Nachdem ich mir das Gesetz durchgelesen habe - gibt es viele Dinge aus dem EP die einfach entkräftet sind...
Das liegt nicht an dir Cerridwen, sondern an der Quelle...
Das Gesetz schafft ganz andere Voraussetzungen als der Artikel...
Es bezieht sich nämlich tatsächlich ausschließlich auf Menschen, die andere und/oder sich selbst gefährden...
Jeder andere kann auch zu einem solchem Krisenzentrum gehen - aber die Konsequenzen sind weit weniger einschneidend...

Der Gesetzesentwurf ist eben nicht eindeutig formuliert. Er lässt die Interpretation und auch rechtliche Anwendung zu dass JEDER psychisch kranke registriert werden darf.
Das stimmt schlicht und ergreifend nicht...
Der Artikel aus dem EP lässt das zu - der Gesetzesentwurf...nicht...

Und noch was zu der Petition...
Ich hab nix dagegen wenn jemand im Forum oder in ner CM Rechtschreibfehler macht...
Aber ich werde bestimmt keine Petition unterzeichnen die aufgrund der Häufung von schlechter Grammatik und Rechtschreibung nicht ernst zu nehmen ist...
Tut mir leid...
Aber von jemandem, der etwas bewegen möchte - ERWARTE ich die Sorgfalt es richtig zu machen...

https://www.stmgp.bayern.de/ … 1_15_entwurf_baypsychkhg.pdf
********irly Mann
3.957 Beiträge
Also von mir aus können sie alles speichern was sie wollen *zwinker* inklusive dem wann und wohin ich mit dem PKW fahre.
In England sind an allen möglichen Ecken Kameras, hier sieht man kaum welche.

Zum Thema: Wenn es generell hilft Verbrechen zu vereiteln wo einer mit dem Messer auf den anderen losgeht dann sind doch strenge Gesetze gut das der Allgemeinheit/Partner, Freund, Kind, Passant nichts passiert

Anekdote: es gab mal auf einem deutschen Bahnhof eine Videoaufzeichnung mit mehreren Kameras, Datenschützer klagte dagegen und bekam recht, die diversen Kleinkriminellen die vorher durch Sichtung des Videomaterials angezeigt werden konnten... ca 12 an einem Wochenende... haben seither freie Hand *schiefguck*

Das Straftäter durch Psychose, Alkohol, Drogen, besonderes Schutzbedürftnis, Ersttäter eine besonders geringe Strafe kriegen halte ich im übrigen nicht für Zielführend

seltenst liest man von Gerichtsurteilen wo der Täter eine harte Strafe + Alkoholtherapie bekam, die gängige Praxis ist aber Milderungsgrund plus Strafemaß im unteren Drittel
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